... wenn kein Entscheid erfolgt
Die Bearbeitung eines Gesuchs kann bis zu vier Wochen in Anspruch nehmen. Haben Sie danach noch keinen Bescheid erhalten, setzen Sie sich mit uns in Verbindung. Wir werden für Sie nachforschen.
Haben Sie Ihr Gesuch zu kurzfristig gestellt, fällt die Behörde offiziell keinen Entscheid und leitet das Dossier an den Kommandanten weiter. Sie müssen wie befohlen einrücken und können sich danach mit dem Kommandanten besprechen. Er kann Ihnen persönlichen Urlaub gewähren oder Sie auch unter gewissen Umständen vorzeitig entlassen.
... bei einer Ablehnung
Wurde Ihr Gesuch abgelehnt, haben Sie die Möglichkeit einer einmaligen Wiedererwägung. Gehen Sie dazu analog dem ursprünglichen Dienstverschiebungsgesuch vor und legen Sie eine Kopie des Entscheids sowie eine entsprechend ausführlichere Begründung und evtl. Beweise bei. Auch das Wiedererwägungsgesuch geben Sie bitte bei uns zur Bestätigung und Weiterleitung ab.
Ihr Wiedererwägungs-Gesuch sollte darlegen, dass entweder der Sachverhalt falsch festgestellt/verstanden oder die Vorschriften falsch angewendet wurden; argumentieren Sie anhand der Begründung des Entscheids. Es ist nicht sinnvoll, lediglich Ihrer Enttäuschung Ausdruck zu verleihen oder ohne genauere Begründung eine Überprüfung zu verlangen.