Wollen Sie einen Dienst aus anderen als den oben angeführten Gründen verschieben, stellen Sie ein Gesuch aufgrund von allgemeiner Unzumutbarkeit. Dazu müssen Sie eine konkrete Gefährdung Ihrer zivilen Ausbildung nachweisen.
Ein solches Gesuch muss die Situation umfassend beschreiben; die konkrete Unzumutbarkeit muss begründet und alle Behauptungen belegt werden. Die Beurteilung muss ohne Beizug weiterer Informationen, nur anhand Ihres Gesuchsdossiers möglich sein.
An den Grad der Unzumutbarkeit wie auch an den Nachweis werden hohe Anforderungen gestellt. Sie kann sich aber aus der Kombination verschiedener, je für sich ungenügender, universitärer, beruflicher oder anderer Gründe ergeben. Besonders positiv ist es, wenn Sie selbst an den konkreten Gründen keine Schuld tragen, bspw. Fehler der Universität oder der Militärbehörden selbst.
Nicht anerkannte Gründe
Aus unserer Praxis können wir einschätzen, dass folgende Gründe alleine nicht für eine Verschiebung genügen (beispielhaft):
- Konflikte mit Vereinstätigkeiten;
- Überschneidung mit Semesterbeginn (ausser Assessment-Stufe);
- Kollision mit Prüfungseinsichten (Anspruch auf separaten Termin);
- Selbstverschuldet höhere Semesterbelastung oder "drohende" Verlängerung der Studienzeit (kein Anspruch auf Minimalstudiendauer);
- Ergänzungsleistungen (Belastung pro Semester bleibt gleich);
- "Letzte" Abgabetermine für Bachelor- und Masterarbeiten oder Sprachprüfungen;
- Blockseminare & Exkursionen (pers. Urlaub genügt).
Im Zweifel setzen Sie sich mit uns für eine unverbindliche Einschätzung in Verbindung.